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Für KiTas & Schulen

Kita / Schule

Nutzen Sie unsere 15-jährige Erfahrung, wenn es um die Integration beeinträchtigter Kinder in Kindertagesstätten und Schulen geht. Die Unterstützung und Beratung unserer Kräfte für Integration kann Ihren Arbeitsalltag sehr erleichtern.

  • Integration – was ist das genau?

    In der Integration werden Kinder mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen durch eine Integrationskraft im Kindergarten oder in der Schule begleitet und unterstützt. Ziel dabei ist, dass das Kind durch gezielte Unterstützung seinen Platz in der Gruppe findet und zunehmend eigenständig am Kindergarten- bzw. Schulalltag teilhaben kann. 

    Die Integrationskräfte unterstützen die Kinder in ihrer individuellen Situation und ihren spezifischen Lernanforderungen. Dabei orientieren sie sich an den Bedürfnissen des Kindes und arbeiten mit dessen ErzieherInnen oder Lehrkäften zum Wohl des Kindes zusammen.

    Gemeinsam kann auch geschaut werden, welche Rahmenbedingungen in der Einrichtung eine Integration eher begünstigen oder erschweren, und ggf. Veränderungen vorgenommen werden.

  • Was sind die Aufgaben und Grenzen einer Integrationskraft?

    Die Aufgaben einer Integrationskraft sind vielfältig und hängen von den individuellen Bedürfnissen des Kindes ab. Eine Integrationskraft kommt als Unterstützung in die Einrichtung: Zum einen unterstützt sie das Kind dabei, Hindernisse zu überwinden, indem sie z. B. Aufgabenstellungen wiederholt und im 1:1 Kontakt begleitet oder die soziale Interaktion mit anderen Kindern fördert. Zum anderen unterstützt die Integrationskraft als feste Bezugsperson des Kindes Sie dabei, individuell auf die Bedürfnisse des Kindes und der gesamten Gruppe einzugehen.

    Eine Integrationskraft übernimmt jedoch keine Aufgaben, die in der Kompetenz der ErzieherIn/Lehrkraft liegen, z. B. Gruppeninhalte/Unterricht gestalten, Hausaufgaben geben und kontrollieren etc.

  • Wie wird eine Integrationskraft finanziert?

    Die Integrationsmaßnahmen werden abhängig vom individuellen Bedarf mit unterschiedlichem Umfang vom zuständigen Kostenträger finanziert. Bei Kindern mit seelischer Beeinträchtigung liegt die Zuständigkeit beim Amt für Jugend und Familie. Das Amt für soziale Leistungen ist zuständig für Kinder mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung.

  • Wer beantragt wo ein Integrationskraft?

    Der Antrag wird von der Familie direkt beim Kostenträger gestellt. Dieser stimmt sich mit der Einrichtung über den Bedarf ab und vergibt bei Genehmigung den Auftrag an einen ambulanten Dienst, z. B. FamilienZeit. Kann eine passende Integrationskraft gestellt werden, geschieht die Einarbeitung in Kooperation zwischen FamilienZeit und Einrichtung.

    Eine Familie, die Unterstützung bei der Antragstellung braucht, kann sich gerne telefonisch an FamilienZeit wenden.

  • Ich hätte gerne eine Integrationskraft als Unterstützung, was muss ich tun?

    Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine Integrationskraft für ein oder mehrere Kinder in Ihrer Einrichtung gewinnbringend sein kann, sollten Sie in einem ersten Schritt das Gespräch mit den Eltern suchen. Schildern Sie Ihnen die aktuelle Situation und die damit verbundenen Herausforderungen und beschreiben Sie die Vorteile, die eine Unterstützung durch eine Integrationskraft - vor allem für das Kind - hat. Hilfreich ist es auch, konkrete Schritte aufzuzeigen, um es der Familie leichter zu machen, sich auf diesen Weg einzulassen (Welche ärztlichen Gutachten werden benötigt? Welche Unterlagen braucht die Familie noch für einen Antrag?).

    Hilfreiche Infos und Kontaktdaten dazu erhalten Sie auch hier:

    www.mainz.de

    www.mainz-bingen.de 


    Sollten Sie hierfür weitere Informationen wünschen oder noch Fragen offen sein, freuen wir uns über ein persönliches Gespräch mit Ihnen. Rufen Sie uns gerne an!

FamilienZeit gemeinnützige GmbH

Tel. 06131 6230826
info@familienzeit-mainz.de

 

Postanschrift: Am Damsberg 17, 55130 Mainz
Büroräume: Am Jungstück 15a, 55130 Mainz

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