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Für Familien

Entlastung

Egal ob Sie sich etwas mehr freie Zeit wünschen, um das zu tun, was Sie schon immer machen wollten oder weil Sie die Selbstständigkeit Ihres heranwachsenden Kindes fördern möchten, unabhängig von Ihnen als bekannte Bezugsperson - wir unterstützen Sie gerne.

Nachdem wir Sie und Ihr Kind kennengelernt haben, stellen wir eine geeignete Entlastungskraft, die Sie zu den gewünschten Zeiten zu Hause besucht oder etwas Schönes mit Ihrem Kind unternimmt.


  • Entlastung – was ist das genau?

    Entlastung bedeutet, dass Sie als Eltern für eine kurze Zeit Hilfe und Unterstützung erhalten, weil eine andere vertrauensvolle Person sich um Ihr Kind kümmert. Im Familienalltag generell und speziell mit einem Kind mit Behinderung oder Beeinträchtigung, können solche Pausen sehr wertvoll sein - Sie können einfach mal durchatmen und anschließend mit neuer Kraft den Herausforderungen begegnen.

    Die Entlastung kann auch ein wichtiger Schlüssel für die zunehmende Selbstständigkeit eines älteren Kindes sein. Mit der Entlastungskraft kann Ihr Kind lernen, sich langsam von Ihnen zu lösen, indem es Aktivitäten wie zum Beispiel Kleidung oder Lebensmittel einkaufen mit einer anderen Vertrauensperson übt.

    Nach Absprache mit Ihnen und Ihrem Kind, verbringt die Entlastungskraft die Zeit so, wie es für Ihr Kind und Sie am besten ist. Dies kann sowohl eine Betreuung zu Hause mit Spielen, Vorlesen, Unterstützung bei den Hausaufgaben oder auch ein Spielplatzbesuch, Begleitung zum Schwimmkurs, zu Therapien, Ausflügen oder zum Ferienprogramm sein.

  • Was sind Voraussetzungen für eine Entlastungskraft?

    Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Entlastungskraft ist, dass Ihr Kind pflegebedürftig ist, bzw. eine Beeinträchtigung hat.

  • Wie wird die Entlastung finanziert?

    Die Entlastung kann durch die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags oder der Verhinderungspflege finanziert werden.

    Der Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro pro Monat und steht allen Pflegebedürftigen zur Verfügung, bei denen durch eine Begutachtung des medizinischen Dienstes (MDK) ein Pflegegrad festgestellt werden kann. Das Geld ist nur über anerkannte Pflegedienste einsetzbar.

    Die Verhinderungspflege umfasst aktuell ein Budget von 1.612 Euro jährlich. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist mindestens Pflegegrad 2. Die Verhinderungspflege kann durch private Pflegepersonen und zugelassene Pflegedienste erbracht werden.


  • Ich möchte Entlastung in Anspruch nehmen, was muss ich tun?

    Wenn Sie Entlastung beanspruchen möchten, nehmen Sie gerne telefonisch Kontakt mit Frau Schadwinkel (06131-6230826) auf, damit wir Ihren Bedarf und Ihre Möglichkeiten besprechen können. Wir helfen Ihnen auch gerne dabei, die benötigten Anträge bei der Pflegekasse zu stellen, falls das noch nicht geschehen ist.

    Sind alle Rahmenbedingungen geklärt, bemühen wir uns zeitnah, eine geeignete Entlastungskraft zu stellen.

FamilienZeit gemeinnützige GmbH

Tel. 06131 6230826
info@familienzeit-mainz.de

 

Postanschrift: Am Damsberg 17, 55130 Mainz
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